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1. Bd. 2 - S. 524

1854 - Leipzig : Engelmann
524 Die Zeit des französischen Bürgerkönigthums. ten, die Kinder je nach dem Geschlechte dem Glauben der Eltern folgten. Dieses Gewohnheitsrecht hatte in die Gesetzgebung verschiedener Lander von gemischter Bevölkerung, als dem Grundsätze der Rechtsgleichheit entsprechend, Eingang ge- funden. Im Jahr 1825 wurde das preußische Gesetz, wornach bei Mischehen die Kinder sammtlich im Glauben des Vaters erzogen werden sollten, wenn nicht der einmüthige Wille beider Eltern anders verfügte, auch auf Westfalen und die Rheinprovinz ausgedehnt. Da hier nun häufiger der Fall eintrat, daß protestan- tische Männer der altern Provinzen sich mit katholischen Töchtern des Landes vermahlten, als umgekehrt, so gerieth die Geistlichkeit in Besorgniß, die katholi- sche Kirche möchte verkürzt werden. Die rheinischen Bischöfe holten in Rom Ver- sa. März haltungsbefehle ein. Ein Breve des Papstes erklärte gemischte Ehen für unerlaubt, 1830- doch für gesetzlich gültig, und gestattete die kirchliche Einsegnung nur unter der Be- dingung, daß das Brautpaar die katholische Erziehung sammtlicher Kinder vor- her gelobe, sei dies nicht der Fall, so könne die Trauung zwar in Gegenwart des Geistlichen statt finden, aber ohne alle kirchliche Feier. Durch Unterhandlungen mit den rheinischen Bischöfen erwirkte jedoch die preußische Regierung eine still- schweigende Ermäßigung des Breve und erlangte, daß die meisten Mischehen auch ohne jene Vorbedingung eingesegnet wurden. Auch der Weihbischof Clemens Droste zu Visch er ing, ein strengkirchlicher, von ultramontanen Einflüsien 1836. geleiteter Mann, gab bei seiner Erhebung auf den erzbischöflichen Stuhl zu Köln das Versprechen, gemäß dieser Uebereinkunft zu verfahren. Kaum war er aber im Besitz seiner Würde, als er seiner Geistlichkeit gebot, sich genau an das Breve zu halten und die Trauung nur nach vorausgegangener Zusage katholischer Kin- dererziehung zu verrichten. Einflüsterungen im Beichtstuhl prägten den Frauen die Nothwendigkeit der kirchlichen Einsegnung zur Gültigkeit der Ehe und zum Seelenheil ein und verwirrten die Gewissen. Zu gleicher Zeit ließ sich der Erzbischof von seiner ultramontanen Umgebung zu einem strengen Verfahren wider die Her- mesianer bewegen. Umsonst erinnerte die preußische Regierung an das Ver- sprechen und drohte mit Amtsentsetzung; der Erzbischof beharrte aus seinem ^1837°"' ®'nne* Da wurde er plötzlich verhaftet und nach der Festung Minden abgesührt, „weil er sein Wort gebrochen, die Gesetze untergraben und unter dem Ein- flüsse revolutionärer Parteien die Gemüther aufgeregt habe." Dies gab das Signal zu einem heftigen Streite sowohl zwischen der preußischen Regierung und dem römischen Stuhle, der vor jeder Unterhandlung die Wiedereinsetzung des gefangenen „Märtyrers" verlangte, als zwischen den streitlustigen Gelehrten bei- der Confessionen. Die öffentliche Meinung war getheilt. Die Katholiken sahen in dem Verfahren eine Unterdrückung der Kirche durch den Beamtenstaat und erhoben den Ruf nach Unabhängigkeit der Kirche vom Staate; die Protestanten faßten den Streit auf als „Kampf deutscher Freiheit und römischer Herrschaft." Die „kirchlichen Wirren" nahmen noch zu, als der Erzbischof Du- nin von Gnesen und Posen ein ähnliches Verbot der kirchlichen Trauung von Mischehen ohne Zusicherung katholischer Erziehung ergehen ließ und, nach Berlin geladen, sich der ihm auferlegten Haft durch die Flucht entzog, dann aber nach der Festung Colberg abgeführt ward. Unter diesen Umstanden bestieg Friedrich 7'is4oni ® iifyetm Iv. den preußischen Thron und richtete seine ganze Sorgfalt auf die Beruhigung der Kirche. Er setzte den Erzbischof Dunin auf eine sehr zweideutige Zusage hin in Freiheit, er gestattete den unmittelbaren Verkehr der Bischöfe mit Rom; er entließ den Erzbischof Droste seiner Haft und sprach ihn in einein ehren- vollen Brief von aller Schuld an revolutionären Umtrieben frei, nachdem er mit ihm und dem römischen Stuhl übereingekommcn, daß er selbst wegen Kränklich-

2. Bd. 2 - S. 74

1854 - Leipzig : Engelmann
74 Das Zeitalter der Reformation. 1533. 1534. 1539, einer Scheidung zu erlangen. Gestützt auf eine Reihe von Gutachten einhei- mischer und auswärtiger Universitäten und gelehrter Körperschaften über die Unzulässigkeit seiner Ehe, ließ er sich durch den zum erzbischöflichen Stuhl von Canterbury erhobenen Thom. Cranmer eigenmächtig scheiden, nachdem er sich schon vorher mit Anna hatte trauen lassen (1532); er nöthigte ferner den Klerus, ihn als Oberhaupt der englischenkirche anzuerkennen und brachte das servile Parlament zu einer Reihe von Beschlüssen, durch die des Papstes Autorität über England abgeschafft wurde. Der hoffärtige Kar- dinal Wolsey, der bisher den König unbeschränkt geleitet, starb in Un- gnade, weil er die Scheidung lässig betrieben und Thomas Cromwell, ein dienstfertiger Knecht seines despotischen Gebieters, erlangte die Kanzlerwürde und leitete, in Verbindung mit Cranmer, die kirchlichen Neuerungen nach Heinrichs Laune. Die zahlreichen Klöster wurden gewaltsam aufgelöst; die Mönche und Nonnen kaum vor Hunger geschützt und die reichen Klostergüter theils der Krone verliehen, theils an Höflinge verschenkt, theils zu wohlthatigen Anstalten ver- wendet. Gegen die Schatze alter Kunst und Wissenschaft verfuhr man dabei mit rohem Vandalismus. — Nächst den Klöstern wüthete der König besonders gegen Gnadenbilder und andere Gegenstände einer abergläubischen Verehrung. Beckets (§. 372.) Grab mit dem reichen Altäre wurde geschändet und beraubt und das Andenken des alten Heiligen durch eine lächerliche Procedur gehöhnt; mit hölzernen Heiligenbildern zündete man die Flammen an, die Papisten wie Lutheraner verzehrten; die erstem traf der Zorn des despotischen Königs, weil sie, wie der ehrwürdige Bischof Fisher und der von klassischer Bildung und hel- lenischem Witz durchdrungene Thomas Morus (§. 433.), seine Gewaltmaß- regeln wider Papst und Kirche mißbilligten; die letztern der Grimm des scholasti- schen Theologen, der seine einst gegen Luther behaupteten Ansichten auch später noch festhielt. Darum ließ er nicht nur alle Dogmen, Gebräuche, Eeremonien und hierarchische Einrichtungen der alten Kirche bestehen, sondern er beschränkte auch den anfangs gestatteten Gebrauch der von dem flüchtigen Tindall über- setzten englischen Bibel und gebot durch das S ta tu t der sech s „B lu t"- Artikel bei Todesstrafe die Beobachtung des Cölibats, der Ohrenbeichte, der Mönchsgelübde, der Sti llmessen, der Substanzverwandlung und der Kelch entzieh un g. §. 502. Wie Heinrich Viii. mit dem religiösen Bewußtsein des Volks ein tyrannisches Spiel trieb, so auch mit dem Leben seiner Unterthanen und den Köpfen seiner Frauen. Als die Enthauptung Fishers und More's und die blutige Verfolgung der Karthäuser und anderer päpstlich Gesinnter die Rache des römischen Hofs hervorrief, und ein furchtbarerbannfluch gegen den König und seine Anhänger ausging und von dem englischen Kardinal Pole, einem Verwandten des Königs, verbreitet wurde, ließ dieser die 80jährige Mutter desselben, den letzten Sprößling der glorreichen Planta- genets, und alle seine Freunde auf dem Blutgerüste oder am Galgen ster- den; und als die Unzufriedenheit über die Auflösung der Klöster im Norden des Reichs eine Empörung unter dem Landvolk erregte, wobei Mönche die

3. Bd. 2 - S. 28

1854 - Leipzig : Engelmann
28 Das Zeitalter der Reformation. mit der politischen Unabhängigkeit siegend einzog, zu dem sich im Süden von Frankrech über 2000 Gemeinden bekannten, der in Italien und Spanien, in der Nahe des Papstes und des Kaisers, Anhänger zählte und der in seiner äußersten Strenge als presbyterische Kirche in Schottland auf dentrümmern der Kloster und Domkirchen sein Panier auf- pflanzte. — Auch nach Deutschland drangen Calvins Grundsätze und ver- größerten die Spaltung und Zerrissenheit. In der Rheinpfalz gelangte der im Heidelberger Katechismus niedergelegte Calvinische Lehr- begriff zur Herrschaft, was bei den lutherischen Fürsten solche Erbitterung hervorrief, daß sich der Kurfürst durch ein Bündniß mit auswärtigen Staa- ten (Niederlanden, England und Frankreich) gegen Angriffe sichern zu müssen glaubte. In Frankreich rang die neue Kirche lange mit der alten um den Sieg. Franz I., im Bunde mit den protestantischen Fürsten Deutschlands und mit dem schismatischen König von England, hatte manche Aufforderun- gen zum Abfall von Rom. Auch ging er mehrmals mit dem Gedanken einer Reformation um und ließ an Melanchthon dringende Einladungen ergehen. Aber theils seine Verbindung mit dem Papst, der die Besetzung der geist- lichen Stellen dem König überließ *) und ihm zur Wiedererlangung des Herzogthums Mailand unentbehrlich schien, theils sein despotischer Sinn, der jede freie Volksbewegung haßte, hielten ihn bei der alten Kirche fest. Am Hofe selbst dachte man über Religion so gleichgültig wie in Italien; und wie hätten wollüstige und genußsüchtige Hofleute an der calvinischen Sittenstrenge Gefallen finden sollen? Bald ergingen daher Verbote gegen das Einbringen calvinischer und lutherischer Schriften; die verwegensten Reformations-Prediger starben in den Flammen und die Zerstörung mehrerer von Waldensern bewohnten Ortschaften in der Provence bewies die ernste Absicht des Hofes, die alte Kirche bei ihren herkömmlichen Rechten zu erhalten. ’*) Durch das zwischen Franz I. und Leox. (14. Dcc. 1515) abgeschlossene Concor- dat wurden die alten Freiheiten der gallicanischen Kirche, wornach die geistlichen Corpo- rationen ihre Obern selbst wählten, sehr beschränkt; der König erlangte dadurch die Be- fugniß, zu allen geistlichen Stellen (10 Erzbisthümer, 85 Bisthümer, 527 Abteien) mit geringen Beschränkungen zu ernennen, was ihm große Vortheile brachte und den Klerus der Krone unterordnete; von dem an wurden einträgliche Pfründen von dem Hofe als Be- lohnung für Verdienste im Felde oder Kabinet oder aus Gunst ertheilt; dem Papst wurden dafür die an das Recht der Bestätigung geknüpften Ann aten und die von den Concilien zu Constanz und Basel bestrittene Superiorität über die Kirche zuerkannt. §. 448. „Nach Spanien kamen die Gedanken der Reformation in des Kaisers Gefolge, umgaben vielleicht noch sein Sterbebett und wurden von Einzelnen mit hoher Begeisterung ausgenommen. Aber der Katholicis- mus, besonders die Heiligenverehrung ist tief verwachsen in den zähen Volks- charakter; Reinheit des Glaubens galt dem Spanier so hoch als Reinheit des Bluts und der Bruder erschlug den abtrünnigen Bruder" (Diaz). Bald

4. Bd. 2 - S. 30

1854 - Leipzig : Engelmann
30 Die Zeitalter der Reformation. des Volks, wenn gleich Englands Machthaber durch tyrannische Gesetze und Gewaltschritte den Religionsbeschlüssen des Parlaments auch dort Geltung zu verschaffen bemüht waren und das ganze irische Kirchenvermögen der eng- lischen Hierarchie und Aristokratie zutheilten. 2. Die deutsche Reformation. r») Die Stimmung in Deutschland. §. 449. Seitdem die Hoffnungen, die man auf die großen Concilien in Constanz und Basel gesetzt, verschwunden waren, herrschte in Deutschland unter allen Standen Verstimmung und Unzufriedenheit über die kirchlichen Zustande. Die Fürsten zürnten, daß alle Mahnungen an die Papste zu einer freiwilligen Selbfterneuerung unbeachtet geblieben; daß die geistliche Gerichtsbarkeit den weltlichen Rechtsgang hemmte; daß der päpst- liche Hof durch Ausdehnung seiner Dispensationsrechte und anderer Befug- nisse Alles an sich reiße; daß durch die Annaten, die Pfründenverleihung an auswärtige Cardinäle, die Sportelerhebung und die mannichfache Besteue- rung der Landeskirchen das Geld aus dem Lande gehe; die deutschen Prä- laten waren ungehalten über die Eingriffe der römischen Curie in ihre Rechte; die niedere Geistlichkeit sah mit Neid auf die Bettelmönche, die, von dem römischen Stuhle mit hohen Vorrechten begabt, jene um allen Einfluß bei dem Volke brachten. Die Frommen nahmen Aergerniß an dem weltlichen Treiben der Prälaten und der Sittenlosigkeit so vieler Geist- lichen; die Aufg eklärten waren empört über den beim Volke absichtlich genährten Aberglauben, der sich in dem übertriebenen Bilder- und Reliquien- dienst und in der Verehrung der Heiligen kund gab; die Gelehrten sahen mit Verachtung auf die Unwissenheit, den Stumpfsinn und die Geiftestrag- heit so vieler Mönche und Geistlichen herab, während sie zugleich den künst- lichen Bau der Scholastik und Kirchenlehre erschütterten, theils mit den phi- losophischen Waffen des klassischen Alterthums, theils durch Forschung in der dem Volke gänzlich entzogenen heiligen Schrift und den ersten Kirchenvätern (so Joh. Goch, Joh. Weffel, Joh. v. Wesel u. A.). Die Reichsstädte sahen sich durch die Befreiung der Geistlichen von ihren Gesetzen und Einrichtungen vielfach beeinträchtigt; ihre Zunftrechte wurden häufig verletzt, das Asylrecht hemmte die Handhabung der städtischen Justiz und Polizei, die Klöster und vielen Feiertage begünstigten Bettelei und Vagabundenleben, dem der ehrsame Bürgerstand vor Allem gram war — kein Wunder also, daß die Volks literatu r, die damals in den Städten blühte, ihre Angriffe und ihren Spott gegen Mönche und Geistliche richtete und hierin mit dem Streben der Humanisten zusammentraf (s. Anhang §. 33 ff.). — Noch war in Sachsen und den Nachbarländern der Same der

5. Bd. 2 - S. 34

1854 - Leipzig : Engelmann
34 Das Zeitalter der Reformation. 16. Juni suchte, und eilte damit nach Rom, wo er eine sehr gute Aufnahme fand. 1520. sem Betreiben wurde eine Bulle erlaffen, in der eine Reihe von Luthers Sätzen als irrgläubig verdammt, seine Schriften zum Feuer verurtheilt und er selbst mit dem Bann beladen wurde, wenn er nicht innerhalb 60 Tagen widerriefe. Triumphirend kehrte Eck nach Deutschland zurück, wo er als päpst- licher Bevollmächtigter mit großem Uebermuth die Bulle bekannt machte. Aber nur in Köln, Mainz und Löwen kam man der gebotenen Verbrennung der lutherischen Schriften nach, in Sachsen wurde die Bulle gar nicht zuge- lassen, und in ganz Deutschland war man erzürnt über das Verdammungs- urtheil, das der römische Hof, ohne den Angeklagten gehört zu haben, unter dem Einflüsse seines größten Gegners erlassen. Bei dieser Stimmung mach- ten Luthers zwei Schriften: an den christlichenadel deutscher Na- tion und von der babylonischen Gefangenschaft und christ- lichen Freiheit einen mächtigen Eindruck. In der ersten deckt er mit der ganzen Kraft seiner kernhaften Sprache alle Bedrückungen und alle Schmach, die Deutschland seit Jahrhunderten von Rom erfahren, schonungslos auf und fordert zur Abstellung verjährter Mißbräuche und unbiblischer Lehrmei- nungen und Einrichtungen auf*). In der zweiten Schrift erhebt er Zweifel über die Wandlungslehre (Transsubstantiation), bestreitet die Siebenzahl- der Sakramente, spricht dem Volke den Genuß des Kelchs beim Abendmahl zu, und stellt die beseligende Allmacht des Glaubens über die äußere Werk- heiligkeit der Kirche. — Ermuthigt durch die Begeisterung, mit der diese Schriften ausgenommen wurden und durch den Ruf der Freiheit, der durch die deutschen Gauen schallte und sich namentlich in den kecken Satiren eines Hutten (tz. 434.) kund gab, wagte Luther nunmehr einen Schritt, der ihn 10i520c' durch eine unübersteigbare Kluft von der römischen Kirche trennte. Er zog an der Spitze der ganzen Studentenschaft vor das Elsterthor von Witten- berg und warf dort, zur Vergeltung der Verbrennung seiner Schriften, die Bannbulle nebst dem k a n o n i sch e n R e ch t s b u ch e in die Flammen. *) Darin wird dem Klerus die höhere Weihe abgesprochen; alle Christen seien Prie- ster, die Priesterschast nur eine Amtsführung, folglich die Geistlichkeit der weltlichen Obrig- keit unterworfen; das Papstthum solle in die gehörigen Schranken gewiesen, und seiner weltlichen Macht entkleidet werden, Deutschland einen Primas erhalten, vor dessen Ge- richt die Appellationen von den Bischöfen in höchster Instanz, aber nicht nach kanonischem Recht, entschieden würden, die gezwungene Ehelosigkeit (Cölibat) der Geistlichkeit solle auf- hören, der Jugendunterricht verbessert, die Zahl der Klöster beschränkt, der knechtische Eid der Bischöfe abgestellt werden u. dgl. c) Der Reichstag zu Worms (April f5*t). §. 455. Als im Anfang des Jahres 1521 der junge Kaiser Karl V., nach seiner Krönung in Aachen, den Rhein heraufzog, ergingen von Hut- ten, Sickin gen und andern Vorkämpfern nationaler Freiheit warme Mahnungen an ihn, sich an die Spitze der Bewegung zu stellen und die

6. Bd. 2 - S. 88

1854 - Leipzig : Engelmann
88 Die Zeit der Gegenreformation. k) Das Tridentiner Concil. tz. 516. Zweimal war die dringend verlangte Kirchenversammlung bereits eröffnet worden (1546—48; 1551—52), ohne zum Ziel zu kommen. Große politische Ereigniffe brachten sie auf einige Zeit in Vergessenheit; aber nach Ab- schluß des Augsburger Religionsfriedens und nach Beendigung der französisch- 1559. spanischen Kriege durch den Frieden von Chateau - Cambresis (tz. 520.) wurde die Mahnung, das begonnene Werk zu vollenden, mit gcößerm Ungestüm erneuert, so daß Pius Iv. das innere Widerstreben bezwang und am 8. Januar 1562. 1562 die Sitzungen eröffnen ließ. Damit begann die dritte Periode des Tridentin er Concils. Die Geschäftsführung lag in den Händen des päpst- lichen Legaten; die Beschlüsse wurden durch Stimmenmehrheit der anwesenden Bischöfe und Ordensvorsteher gefaßt, wobei die Italiener, die die Mehrzahl bil- deten, das päpstliche Interesse gegen die Opposition der spanischen und französi- schen Bischöfe verfochten. Theils dadurch, theils durch Verhandlungen mit ein- zelnen Höfen und Prälaten erhielt die römische Partei zuletzt einen vollständigen »1563. Sieg. Nach der 25. Sitzung wurden die Verhandlungen plötzlich für geschlossen erklärt, worauf Pius die gefaßten Beschlüsse bestätigte, aber deren Auslegung allein dem römischen Stuhl vorbehielt. Diese Beschlüsse bilden die Grund- lage der katholischen Kirche. Sie wurden in den meisten italienischen Staaten, so wie in Portugal, Polen und vom Kaiser unbedingt angenommen, in Neapel, Spanien und Belgien mit Vorbehalt der königlichen Rechte, in Frankreich nur hinsichtlich des Glaubens. Auf den Gang des Tridentiner Concils (in dem die Katholiken ihre Reformation erblick- ten) übte die Bewegung, die dem Protestantismus seine Entstehung gab, eine unverkennbare Rückwirkung. Zu den einflußreichsten Wortführern gehörte der Jesuitengeneral Lainez und der französische Kardinal von Lothringen (Guise). In den Glaubensbestimmungen hielt sich das Tridentiner Concil an die im Mittelalter ausgcbildetcn und bisher gültigen D o g m e n, nur daß cs dieselben einer Re- vision unterwarf und sie in möglichst weite Formen und unbestimmte Aus- drücke kleidete, damit ängstliche Gewissen nicht auf Bedenklichkeiten geführt würden. Da allen Glaubenssätzen das Siegel der Unfehlbarkeit aufgedrückt wurde, so war die einem jeden Dogma beigefügte Verdammung (Anathem) aller derer, die dasselbe ent- weder läugneten oder unkirchlich auslegten, eine natürliche und nothwendige Folge, so sehr auch dadurch die Spaltung zwischen den Confessionen vergrößert ward. Im Uebrigen stellte die Synode eine gereinigte Sitten lehre her, wle es schon Papst Adrians Vi. Absicht gewesen (§. 458.), begründete eine strengere Kirchenzucht, schärfte den Bi- schöfen die Pflichten ihres Amtes, namentlich die Beaufsichtigung ihres Klerus ein, führte manches Altkirchlichc zurück und schaffte viele Mißbräuche ab. Da das Triden- tiner Concil als die Standarte der katholischen Kirche angesehen ward, so fanden fortan keine weitern Synoden statt und die Repräsentativ-Verfassung der mittelalter- lichen Kirche mußte einer absolut-monarchischen weichen. Auf diese Weise wurde jedem Streben nach Reformen und Neuerungen vorgebeugt und der Charakter der Stä- tigkeit (Stabilität) dem Katholicismus aufgedrückt, wogegen das Wesen des Pro- testantismus Fortbildung und Bewegung ist. Die katholische Kirche hat den Vorzug der Einheit und Unwandelbarkeit, sie besitzt einen kunst- und pocsiereichen Cultus und nimmt eine unabhängige, selbständige Stellung dem Staate gegenüber ein — die prote- stantische Kirche steht in diesen Punkten der Schwesterkirche nach; aber sie besitzt dafür das hohe Gut der Freiheit; sie herrscht auf dem Gebiete der Wissenschaft, und die neuere Theo- logie und Philosophie verdanken derselben ihre Ausbildung.

7. Bd. 2 - S. 169

1854 - Leipzig : Engelmann
169 Die englische Thronumwälzung. erweisen, erinnerte er die englische Nation an das ihrige." — Darum war ihm die presbyterianische Kirche Schottlands, in der er erzogen worden, in der Seele verhaßt, weil nach ihren demokratischen Grundsätzen von der Gleich- heit Aller vor Gott der König mit dem geringsten Glieds der Kirchengemeinde auf gleicher Stufe stand; gegen die katholische Kirche hatte er innerlich nichts einzuwenden, als „daß sie den Papst an den Platz stellte, welcher allein dem König gebührte;" desto mehr war dagegen Englands Episcopalkirche, wornach derkönig alsquelle aller geistlichenmacht erschien, nach seinem Sinne, und die anglikanischen Bischöfe trugen durch ihre Schmeichelei und Devotion nicht wenig bei, diese Zuneigung des eiteln Monarchen zu steigern. Sie priesen ihn als „zweiten Salomo" und verehrten seine Worte als höhere Aussprüche. „Kein Bischof, kein König!" war fortan der Wahlspruch aller Stuarts und der Kampf gegen die widerstrebenden Ansichten der P re s b y L e r i a n er und Pur i- taner bildet den Mittelpunkt ihrer ereignißvollen Geschichte. Jakob begann den Kampf damit, daß er in England die puritanischen Geistlichen, die den Suprematseid weigerten, ihrer Stellen entsetzte und in Schottland dreizehn Predigern den Bischofstitel beilegte, sie zu Vorsitzern der Synoden und Presbyte- rien machte und ihnen durch englische Bischöfe die Weihe ertheilen ließ. Bald erhielten sie auch höhern Gehalt — und als das schottische Parlament ihnen geistliche Gerichtsbarkeit zutheilte und das Gesetz ausstellte, daß die Prediger den Suprematseid gegen den König und den Eid des Gehorsams gegen die Bischöfe zu leisten hatten, schien in Schottland das Episcopalsystem die calvinische Kirche des strengen Knox überwunden zu haben. Auch das seit Tyrone's Unterwerfung wehrlose Irland suchte Jakob (der zuerst den Titel eines Königs von Groß- britannien und Irland annahm) der britischen Regierung fügsamer zu machen. Dadurch, daß er das englische Gerichtswesen einführte, das Grundeigenthum der Häuptlinge, die sich empört hatten und überwunden worden waren, als Kronlehn ansprach und an englische Kolonisten verkaufte, schwächte er die Macht des irischen Adels und brachte Geld in seine Kasse. Die meisten Ländereien in Ulster und an der Küste von Dublin bis Watersord wurden als Krongut eingezogen und zum großen Schaden der alten Besitzer an englische Protestanten verkauft. Gegen diese neuen Besitzer richtete sich nun die ganze Wuth des Volks. §. 591. Jakobs Regierung. Drei Punkte sind unter Jakobs Regierung besonders bemerkenswerth : Die Pulverv erschw örung, die Brautfahrt des Prinzen von Wales und der wachsende Widerstand im Parlament. 1) Jakob hatte den englischen Katholiken, um sie für seine Thronbesteigung günstig zu stimmen, Duldung verheißen. Kaum saß aber die Krone fest auf seinem Haupte, so trieb er mit Härte von den katho- lischen Nichtü b er ei n stimm ern (Nonconformisten oder Recusanten) das ihnen von Elisabeth aufgelegte hohe Kopfgeld ein, um [feine Günstlinge zu bereichern und seine Hoffeste zu bestreiten. Darüber geriethen die getäuschten Katholiken in Wuth; mehrere von ihnen, darunter Männer von Rang und Vermögen, bildeten im Einverständniß mit einem Jesuitenmissionar eine Verschwörung, um bei Eröffnung des Parlaments den König und alle Glie- der des Ober- und Unterhauses vermittelst einer im Keller des Parlaments- hauses zu veranstaltenden Pulverexplosion in die Luft zu sprengen und dann die Regierung zu ändern. Durch eine schriftliche Warnung, die einem katho- 1618. 1605.

8. Bd. 2 - S. 292

1854 - Leipzig : Engelmann
292 Das Revolutions-Zeitalter. kömmlichen, vor Gesetz und Verfassung verlor und daher bei der Abstellung ver- jährter Mißbräuche sich nicht in den Schranken des Rechts und der bürgerlichen Ordnung hielt. — Der Sieg der Aufklärung führte die Aufhebung des I e- suiten-Ordens herbei. Eine geistliche Corporation, deren ganzes Streben darauf hinausging, die Aufklärung des Volks zu hindern, dasselbe in der Un- mündigkeit zu erhalten und sich allen Reformen und Neuerungen entgegenzustellen, mußte in einer Zeit, wo die ganze gebildete Welt das Gegentheil anstrebte, große 1759. Anfechtungen erfahren. Als daher Po mb al in Portugal die Jesuiten-Collegien schließen und die Ordensglieder in den Kirchenstaat bringen ließ (§. 679.) und in Frankreich und bei den übrigen bourbonischen Höfen, ja sogar in Malta Pom- bals Beispiel Nachahmung fand, sah sich endlich Papst Clemens Xiv., ein ver- ständiger und gemäßigter Kirchenfürst, gezwungen, „im Vertrauen auf die Ein- gebung und den Beistand des heiligen Geistes," die Gesells chaft Iesu a u f- 1773. zuheben und die Jesuiten-Collegien im Kirchenstaate zu schließen. Dies nö- thigte auch Maria Theresia, die den Orden lange zu halten, aber besten Einfluß zu mindern gesucht, in die Aufhebung zu willigen, und auch in Bayern und den übrigen katholischen Ländern Deutschlands vollzog man den päpstlichen Befehl. Nur Friedrich Ii. „hatte den Stolz, den Orden in Schlesien noch eine Weile zu dulden und Rußland begünstigte denselben in den polnischen Provinzen unter einem eignen Generalvicar." „Das Schicksal der Jesuiten wie einst der Tempelherren war nicht unverschuldet, aber wie diese sind sie ohne Urtel und Recht verdammt und viele wohlverdiente Männer mit einem hülflosen Alter be- lohnt worden." — Doch hörte nach der Auflösung des Ordens die Wirksamkeit der einzelnen Glieder nicht auf. Epj esui ten verfolgten das Ziel der Gesellschaft mit ungestörter Beharrlichkeit und widerstrebten, wenn auch Anfangs mit wenig Erfolg, so lange dem Zeitgeiste, bis dieser sich änderte und die allgemeine Rück- kehr zum Alten auch die Wiederbelebung des Ordens gestattete. — Als Gegen- 1777- gewicht gegen das Streben und den Einfluß der Exjesuiten stiftete Adam Weiß- haupt, Profestor des kanonischen Rechts in Ingolstadt, in Verbindung mit Knigge, von Zwackh u. A. nach Art des Freimaurerordens eine geheime Ver- bindung, Jlluminaten genannt, welche die über den Zwiespalt der Confes- sionen erhabene Aufklärung des Volks und die Vervollkommnung der Menschen zum Zweck hatten. Sie suchten nach Kräften dem Treiben der Er- jesuiten und der Thätigkeit der Mönche und Geistlichen entgegen zu wirken, sahen sich aber bald den Verfolgungen der bayerischen und anderer Regierungen ausge- setzt. — Auch unter der katholischen Geistlichkeit erhoben sich damals mächtige Stimmen gegen die Uebergriffe des Papstes in die Rechte der Landes- kirchen, für zeitgemäße Reformen in dem Kirchensystem und für die Trennung von Rom durch Gründung einer deutschen Nationalkirche. Von diesen Bestrebun- gen zeugt vor Allem das lateinische Buch des Weihbischofs Hontheim von Trier, der unter dem Namen Justinus Febronius in der 1763 herausgegc- benen Schrift „über den Zustand der Kirche und die gesetzmäßige Gewalt des Papstes" ein dem päpstlich-jesuitischen entgegengesetztes System des Kirchen- rechts aufstellte. „Ein dem sterbenden Greise abgepreßter Widerruf konnte die Wirksamkeit seiner Nachweisungen über die Entstehung der päpstlichen Gewalt 25.Auq. nicht entkräften." Als Folge dieses merkwürdigen Buchs kann der Congreß 1783‘ von Enis angesehen werden, wo vier Erzbischöfe (darunter Mainz und Köln) in der sogenannten Emser Pu ncta tio n über die Grundlage einer freien Na- tionalkirche und die Fernhaltung fremder geistlicher Gerichtsbarkeit vom deutschen Boden sich vereinigten. Aber theils die Weigerung der übrigen Prälaten, tvelche

9. Bd. 1 - S. 412

1854 - Leipzig : Engelmann
412 Das Mittelalter. gern und Franken, wo er die Bisthümer und Lehranstalten von Erfurt, W ü rz b u r g und Eichstädt ins Leben rief, zu den B ayern, wo in Re g ens- burg, Salzburg, Freisingen und Passau Pflanzschulcn errichtet wurden. Durch Synoden (Sendgerichte), Bisthümer und Klöster sicherte er das mannich- faltige und mit Heidenthum untermischte christliche Kirchenwesen in den deutschen Landen. Zum Erzbischof von Mainz ernannt trieb ihn noch in seinen spaten 755- Tagen sein Missionseifer zu den heidnischen Friesen, wo er mit seinem ganzen Gefolge durch eine bewaffnete Rotte einen gewaltsamen Tod fand. „In seinen Vorstellungen abergläubisch, in seinen Sitten streng, in Äußerlichkeiten engherzig, gegen Untergebene herrisch, vor den Päpsten demüthig, außer wo er Mißbräuche in Rom geschützt sah, hat er klug und begeistert ein langes Leben an seinen Plan gesetzt und ihn durchgesetzt. Er hat seinem Eide treu die deutsche Kirche von den Päpsten abhängig gemacht, von denen er sich selbst abhängig fühlte." Alle von Bonifacius angelegten Bisthümer und kirchlichen Institute wurden mit dem römi- schen Stuhl in die engste Verbindung gesetzt, und durch ein streng-hierarchisches Band verbunden, und da auch die karolingischen Regenten dieses Streben förder- ten, so wurde schon ums Jahr 800 das ganze Frankenreich in einen kirchlichen und staatlichen Organismus gebracht, worin der Papst eben so als geistliches Ober- haupt (der Kirche) galt, wie der Kaiser als weltliches (des Staats). In diesem Verhältniß lag der Keim zu vielfachen Kämpfen, da Uebergriffe des Einen in die vermeintlichen Rechte des Andern nicht ausbleiben konnten, und unter so schwa- chen Regenten, wie Ludwig der Fromme und seine Nachfolger waren, die Päpste sich von der ursprünglichen Unterordnung unter das weltliche Oberhaupt und von jeder äußern Abhängigkeit frei machten. Durch Bonifacius wurde das Bisthum Mainz an Ansehen über das Erzstift Köln gerückt, das bisher als erste Metro- pole der deutschen Kirche gegolten, und somit zum Primat Germaniens erhoben. §. 281. Ein wirksames Mittel zur Mehrung der Macht der Kirche und ihresoberhaupts war die Verpflanzung des orientalischen Mönchswesens nach 529. dem Abendlande. Seitdem Benedikt von Nursia das erste Benediktiner- kloster auf dem Monte Cassino in Kampanien gegründet hatte, nahm die Zahl der Klöster rasch zu. Schenkungen und fromme Stiftungen brachten reichen Grundbesitz, dessen Werth durch das Vorrecht der Immunität, wodurch der Klerus von allen öffentlichen Lasten und Leistungen, Steuern und Zöllen be- freit war, bedeutend erhöht wurde, und der von Karl dem Großen allen kirchlichen Instituten verliehene Zehnten schuf bald Reichthum und Ueberfluß. Schöne Klostergebäude, zu deren Errichtung dieser Kaiser aufmunterte, wetteiferten mit den Burgen der Ritter und mit den Palästen der Grasen und Herzöge. Am liebsten gründete man sie in schöner Wildniß. Frühzeitig der bischöflichen Ge- richtsbarkeit entzogen und unmittelbar unter das Papstthum gestellt, waren sie eifrige Diener und Förderer der römischen Kirchengewalt. Diese Klöster, deren Bewohner das dreifache Gelübde der Keuschheit (des ehelosen Standes), der persönlichen Armuth und des Gehorsams ablegen mußten, waren in diesen Jahrhunderten der Barbarei und Gesetzlosigkeit eine Wohlthat für die Mensch- heit. Sie schufen Wälder und Haiden in blühendes'ackerland um; sie gewährten dem Verfolgten und Bedrängten ein schützendes Obdach (Asyl); sie veredelten die rohen Genrüther durch Verkündigung des Evangeliums; sie legten durch ihre Schulanstalten in die Herzen der Jugend den Keim der Sittigung und Bildung; sie bewahrten die Reste der alten Literatur und die Elemente der Wissenschaft vor gänzlichem Untergang. Viele Benediktinerklöster wurden die Pflanzschulen der

10. Bd. 1 - S. 432

1854 - Leipzig : Engelmann
432 Das Mittelalter. 1059. §.297. Heinrich Iv. und Gregor Vii. Dieser Papst war der willenskräftige, charakterfeste Gregor Vii., der aus einem niedrig gebornen Mönch, Hildebrand, der mächtigste Kirchenfürst geworden war, und durch die Ueberlegenheit seines Geistes bereits mehrere der vorhergehenden Päpste geleitet hatte. Durchdrungen von dem unerschütterlichen Glauben „an den unfehlbaren Sieg der moralischen Macht des Geistes über die physische Ge- walt der Welt" und gehoben von dem Bewußtsein des durch seine Sitten- strenge erlangten Ansehens strebte er sowohl nach der Reinheit als nach der Einheit der Kirche, und um dieses Streben sicherer zu erreichen, suchte er zunächst diekirchenichtnurvonderweltlichengewaltunab- hängig zumachen, sondern daspapstthum über daskaiser- thum und über jede zeitliche Fürsten macht zu erheben, den Klerus vom Staat zu emancipiren und diesen der kirchlichen Hierarchie unterzuordnen. Darum war unter seinem Einfluß kurz vorher durch Nico laus Ii. das Card ina Icolleg turn errichtet und diesem höchsten Staats- und Kirchen- rath die Papstwahl, die bisher dem gesummten römischen Volke mit Inbegriff des Klerus zugestanden, übertragen worden, um sie sowohl der Bestätigung des Kaisers als der Einwirkung der römischen Adelsfamilien zu entziehen. Nach sei- ner Erhebung war er zunächst auf Reinigung der Ki r ch e bedacht und erließ zu dem Zweck eine strenge Verordnung gegen die herrschende Simonie, entsetzte und bannte die Bischöfe, die ihre Aemter durch Kauf erlangt hatten, und suchte die Ursache des Lasters durch das Verbot der La i en - I n v esti tur d. h. der Be- setzung der Kirchenämter durch die Landesfürsten vermittelst der Belehnung mit Ring und Stab zu tilgen. Die Entziehung dieses Belehnungsrechts aber war eine zu große Verminderung der weltlichen Macht, als daß sich nicht die Landes- fürsten und vor Allen die Kaiser, diesen Eingriffen in ihre Hoheitsrechte hatten widersetzen sollen. Denn da durch die vom Geiste der Zeit herbeigeführte Frei- gebigkeit der Kaiser, Könige und Edlen die Bischöfe und Klostervorfteher nicht nur mit Gütern aller Art, sondern auch mit der unabhängigen Gerichtsbarkeit und mit vielen andern Rechten begabt und durch die Immunitäten in eine bevorzugte Stellung gesetzt wurden, so mußten die deutschen Kaiser und in andern christlichen Landern die Könige gewisse Hoheitsrechte über dieselben in Anspruch nehmen, wenn sie nicht einen großen Theil des Reiches ihrer Autorität entzogen sehen wollten. Ohne die Behauptung dieses Jnvestiturrechts wäre das Ansehen und die Rechtsgewalt des Kaisers in den geistlichen Territorien, die an Umfang hie und da großen Grafschaften und ganzen Herzogthümern gleich kamen, gänz- lichvernichtet worden. — Dann machte Gregor den Cö li ba t (Ehelosigkeit), der bisher nur für die Bischöfe allgemeine Sitte gewesen, indeß die übrigen Geist- lichen dieses durch mehrere Kirchenversammlungen ausgestellte Gebot bisher wenig geachtet hatten, zum strengen Gesetz für alle Kleriker, und zwang die verheirathe- ten Geistlichen, ihre Frauen und Kinder von sich zu thun. Dadurch wurden diese enger an die Kirche geknüpft, da von nun an, „Weib und Kind mit allen Hoff- nungen und Sorgen den Geistlichen nicht mehr an das Land seiner Geburt, an bürgerliche Verhältnisse fesselten, und er weniger von dem Arme weltlicher Drän- ger zu fürchten hatte." Zugleich begünstigte Gregor die Erhebung der Normannen-
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